Impressum & AGB

Grüezi-Bag is ein Projekt der

 

Kultschlafsack GmbH
Zugspitzstraße 32
83059 Kolbermoor
Geschäftsführer: Markus Wiesböck
Telefon : 08031/299554
Telefax : 08031/299540
E-Mail : info[at]gz-bag.de

 

Öffnungszeiten:


Mo – Mi 09:00 bis 18:00 Uhr
Do – Fr 09:00 bis 19:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 16.00 Uhr

 

Ust-Nr.: DE – 268414428
Steuernummer: 156/130/82767
HRB-19639 Amtsgericht Traunstein

 

Website Realisierung:

 

Design:
Aberbitte
Tobi Huber
Tel: 0700 – 2237 24883
Email: info@aberbitte.de
Web: www.aberbitte.de

 

Programmierung:
Unified Arts
Tel: 0700 864 34 332
Email: kontakt@unifiedarts.de
Web: www.unifiedarts.de

 

Rechtliche Hinweise

Wir prüfen und aktualisierendie Informationen auf unserer Website ständig.
Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird.

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marke Grüezi-bag Kultschlafsack GmbH, Zugspitzstraße 32, 83059 Kolbermoor

 

§ 1 Präambel

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der  Kultschlafsack GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Wiesböck, Zugspitzstr. 32, 83059Kolbermoor – nachfolgend Verwender genannt – und Unternehmern.

Der Vertragsschluss findet zwischen dem Verwender und dem Unternehmer statt.

§ 2 Preise, Liefer- und Versandkosten

Die angeführten Rechnungsbeträge sind ausnahmslos Nettobeträge.

§ 3. Zahlungsmethoden und -bedingungen

Der Warenverkauf erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

(1) Der Unternehmer hat sämtliche Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Unternehmer kommt

spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum leistet. Maßgeblich ist

der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem benannten Geschäftskonto des Verwenders.

(2) Der Unternehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Verwender nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben

Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verwenders bis alle Forderungen erfüllt sind, die ihm gegen den Unternehmer jetzt oder zukünftig zustehen. Sofern sich der Unternehmer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat der Verwender das Recht, die Ware zurückzunehmen, nachdem er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die Rücknahme der Ware durch den Verwender stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Unternehmer.

(2) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Unternehmer auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und ihn unverzüglich zur Durchsetzung seiner Eigentumsrechte schriftlich benachrichtigen. Die dem Verwender durch die Durchsetzung entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten trägt der Unternehmer.(3) Auf Verlangen des Unternehmers gibt der Verwender die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als ihr realisierbarer Wert den Wert der beim Verwender offenen Forderungen gegen den Unternehmer um mehr als 10% übersteigt. Der Verwender hat das Recht, die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

(2) Der Unternehmer darf die Ware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Unternehmers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Ware sowie diejenigen Forderungen des Unternehmers bezüglich der Ware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab und der Verwender nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

Sofern der Unternehmer sich vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – , ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verwender auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt zu geben, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und alle Unterlagen auszuhändigen sowie alle Angaben zu machen, die der Verwender zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit Bereitstellung der Ware

für den Unternehmer auf diesen über, im Fall des Versendungskaufs

mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind direkt an den Verwender zu richten.

(2) Keine Haftung für Sachmängel besteht im Fall von Schäden, die nach Übergabe der Sache durch eine

unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels, d. h. durch schuldhaftes Verhalten des Unternehmers

oder eines Dritten entstanden sind; gleiches gilt für den normalen  Verschleiß.

(3) Gegenüber Unternehmern leistet der Verwender für Mängel der Kaufsache zunächst nach eigener Wahl

Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, einen Mangel der

Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür

angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

(4) Ansprüche von Unternehmern wegen Sachmängeln verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware, verborgene Mängel

innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung, schriftlich unter den oben aufgeführten

Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es

genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

§ 7 Haftung

(1) Der Verwender haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf

einer fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines

seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei sonstigen Schäden die auf einer grob fahrlässigen

Pflichtverletzung seinerseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet der Verwender uneingeschränkt für Schäden,

die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie etwa dem

Produkthaftungsgesetz, bei Beschaffenheitsgarantien oder in Fällen von Arglist.

(2) Außerhalb der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Verwender für die Verletzung solcher

Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind

(Kardinalpflichten). In diesem Falle beschränkt sich die Haftung jedoch zum einen auf den vertragstypischen

vorhersehbaren Schaden. Ferner ist die Haftung ebenfalls für mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen,

sofern diese nicht vorhersehbar sind.

(3) Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der

Verwender gegenüber Unternehmern nicht.

§ 8. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders in Rosenheim. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag liegt ausschließlich am Sitz des Verwenders.

7/2011